Rat der Zünfte

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Dem Rat der Zünfte ist die Führung der Zünfte.

Inhaltsverzeichnis

Mitglieder

Beschreibung

Dem Rat der Zünfte obliegt der Vorsitz und die Leitung der Gilde der Zünfte und von ihm werden primär Dinge besprochen, die die Gemeinschaft des Zunftverbandes betreffen, und nicht in ein spezielles Ressort einer Zunft fallen. Normalerweise tagt der Rat jeden Mondenumlauf, am letzten Tag des ersten Zehntags, um wichtige Angelegenheiten zu besprechen.

Bestimmung eines Zunftmeisters

Das Oberhaupt der Zunft wird ausschließlich durch die Meister der Zunft bestimmt. Dafür kommen dieselben im Normalfall alle drei Jahre zur Wahl zusammen.

Aufgaben, Rechte und Pflichten des Zunftmeisters

  • Der Zunftmeister vertritt die Zunft nach Außen gegenüber der Gesellschaft, aber auch gegenüber der anderen Zünften.

  • Der Zunftmeister ist im Rat der fünf Zünfte vertreten, der im Zunfthaus tagt und Preise, etc. abklärt.

  • Der Zunftmeister entscheidet bei allen Streitfällen innerhalb der Zunft, nicht innerhalb eines "Handwerksbetriebes".

  • Der Zunftmeister entscheidet über die Aufnahme eventueller Lehrlinge in die Zunft. Kandidaten werden in der Regel von den Meistern vorgeschlagen.

  • Der Zunftmeister entscheidet über alle Prüfungstermine und -zulassungen innerhalb der Zunft.

  • Der Zunftmeister ernennt die Meister.

  • Nur der Zunftmeister kann Entlassungen aus der Zunft aussprechen.

Persönliche Werkzeuge